Platzreglement 2014 – Genehmigt durch die GV 2014
1. Spielberechtigung
1.1 Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle Aktivmitglieder, Schnuppermitglieder, Junioren und Schüler, welche Mitgliederbeiträge bezahlen oder in Form von Dauerkarten resp. Spielberechtigungsausweis und Sponsoring spielberechtigt sind.
Ausgewiesene Tennislehrer sind mit Zustimmung des Vorstandes zugelassen.
1.2 Zeitbeschränkungen
Unter Zeitbeschränkungen wird eine Einschränkung während der Spielzeiten in der Benützung der Tennisanlage verstanden. Währen dieser Zeiten darf die Anlage nicht benützt werden.
Aktive: Keine Beschränkung
Junioren 16-18: Keine Beschränkung
Schüler 7-15: Jeden Tag von 17.00 – 22.00 Uhr
Tennislehrer: Keine Beschränkung
1.3 Gastspieler
Jedes Aktivmitglied hat die Möglichkeit, einmal pro Monat einen Gast gegen eine Gebühr von 5.— Fr. einzuladen.
Schnuppermitglieder, Junioren und Schüler haben keine Gelegenheit, Gäste zum Spiel mitzubringen.
Mitglieder von Mannschaften für den Interclub und Junioreninterclub, welche nicht Mitglieder des TCBB sind, gelten nicht als Gastspieler. Sie müssen keine Platzgebühren entrichten.
Für Tennistrainer besteht keine Möglichkeit Gastspieler einzuladen.
2. Platzbelegung
2.1 Spielzeiten
Die Spielzeiten sind von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgelegt. Ausnahmen bei Turnieren.
2.2 Zeitraster
Das Zeitraster für die Platzbelegung und Reservation beträgt eine Stunde.
2.3 Reservation
Der Verein organisiert und unterhält eine Onlineplattform für ein Internetreservationssystem. Platzreservationen können mittels Eintragung im Internetreservationsportal vorgenommen werden. Spieler die nicht reserviert haben, können in der Reihenfolge des Eintreffens auf den freien Plätzen spielen. Vorbehalten bleiben die Zeitbeschränkungen gemäss Ziffer 1.2.
2.4 Ausübung der Reservation
2.4.1 Einzelreservation
Jedes Mitglied erhält Zugangsdaten zum Internetreservationsportal in Form eines Benutzernamens und eines Passwortes.
Es kann nur eine Reservation pro Mitglied vorgenommen werden. Erst nach Beendigung dieses Spieles kann neu reserviert werden. Gastspieler können nicht reservieren.
2.4.2 Trainingsreservation
Trainings für Junioren und Schüler werden durch den Spielleiter oder den Juniorenobmann im Internetreservationsportal eingetragen.
Für Trainingslektionen sind die Stunden durch jedes Mitglied selbst zu reservieren. Der Tennislehrer erhält keine Freigabe um weitere Trainingslektionen zu Reservieren.
2.4.3 Turnier- und Interclubreservation
Vom Club ausgeschriebene Turniere oder Veranstaltungen, bei welchen die Tennisplätze durch offizielle Turniere von Thurgau Tennis oder Swisstennis besetzt sind, können durch den Spielleiter im Internetreservationsportal reserviert werden.
Spiele für Interclub und Junioreninterclub werden durch die jeweiligen Verantwortlichen oder den Captain im Internetreservationsportal reserviert. Dafür erhalten Sie separate Zugangsdaten mit den entsprechenden Berechtigungen.
2.5 Verfall der Reservation
Wird der Platz durch die reservierenden nicht 10 Minuten nach Spielbeginn betreten, verfällt die Reservation. Danach kommt Punkt 2.3 zur Anwendung.
2.6 Prioritäten
1. Turniere und Interclubpartien (alle vom Club ausgeschriebenen Anlässe)
2. Training (für Aktive, Junioren und Clubmannschaften)
3. Forderungsspiele und sonstige Reservationen
Platzbelegung durch Turniere und Training werden vom Spielleiter im Clubhaus angeschlagen und auf dem Internetreservationsportal eingetragen.
3. Turniere
3.1 Mannschaftsturniere (Interclub, Freundschaftsturniere usw.)
Die Auswahl der Mannschaften wird durch den Spielleiter und die Mannschaftskapitäne festgelegt.
3.2 Freie Turniere (z.B. Thurgauer Meisterschaften)
Turniere können von jedem Clubmitglied (Aktive, Junioren und Senioren) nach freier Wahl besucht werden, sofern keine Einschränkungen vom Verband vorgeschrieben sind.
3.3 Clubturnier
Das Clubturnier wird jedes Jahr gegen Ende der Saison in mindestens folgenden Kategorien durchgeführt:
– Aktivmitglieder: – Damen- und Herren-Einzel
– Junioren: – Einzel
3.4 Einschränkungen für Turniere
Während den Schultagen darf auf den Tennisplätzen kein Turnier durchgeführt werden.
4. Bälle
4.1 Ballgebrauch
Jeder Spieler hat für sein Spiel die Bälle selber mitzubringen.
4.2 Bälle für Turniere
Bälle für das Clubturnier, werden vom Spielleiter organisiert und übernimmt der Verein.
Die Interclubmannschaften organisieren die Bälle auf eigene Kosten.
Bälle für den Junioreninterclub werden durch die, den Verantwortlichen des Junioreninterclubs oder der Mannschaften selber organisiert
4.3 Trainingsbälle
Die Trainingsbälle werden durch den Verein organisiert. Bälle für den Tennislehrer werden durch die Spieler oder vom Tennislehrer selbst organisiert.
5. Allgemeine Benützungsvorschriften:
5.1 Schuhwerk
Die Spielfelder dürfen nur mit Tennisschuhen benützt werden (keine Stollen, keine Lauf- oder Joggingschuhe).
5.2 Witterung
Bei nassen, weichen Plätzen darf nicht gespielt werden.
Bei trockenem Belag muss der Platz vor Spielbeginn berieselt werden.
5.3 Wischen
Nach dem Spiel ist der Platz stets zu wischen.
5.4 Kinder
Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf den Tennisplätzen aufhalten.
5.5 Hunde
Hunde sind auf der Anlage stets an der Leine zu führen.
5.6 Verlassen der Anlage
Jeder Spieler, der die Anlage verlässt, hat sich zu vergewissern, dass das Clubhaus abgeschlossen, das Wasser abgestellt und die Beleuchtung ausgeschaltet ist.
6. Dauer der Spielsaison/Unterhalt/Schlüssel
6.1 Dauer der Saison
Die Dauer der Spielsaison ist von ca. Mitte April bis Mitte Oktober vorgesehen. Die jährliche Bereitstellung und Schliessung der Anlage erfolgt teilweise durch die Clubmitglieder.
6.2 Mitwirkung der Mitglieder
Jedes Mitglied kann zur Mitwirkung verpflichtet werden. Die entsprechenden Aufgebote erlässt der Vorstand zusammen mit dem Platzwart. Die anfallenden Arbeiten wie regelmässiges Spritzen der Plätze, Beseitigung von Laub und Unkraut, Rasenmähen, Wasserrinne reinigen etc., werden vom Platzwart ausgeführt oder an die Mitglieder delegiert.
6.3 Schlüssel
Aktiv- Schnupper- und Juniorenmitglieder erhalten gegen Bezahlung einer Depotgebühr von Fr. 20.- einen Schlüssel zur Anlage. Bei Austritt aus dem Club wird die Depotgebühr gegen Schlüsselrückgabe zurückerstattet. Schlüsselverluste sind dem Präsidenten unverzüglich anzuzeigen. Bei Schlüsselverlust verfällt die Depotgebühr.
6.4 Schüler erhalten keinen Platzschlüssel.
7. Platzbeleuchtung
7.1 Beleuchtung
Die SpielerInnen sind gebeten, nur die erforderlichen Lampen einzuschalten. Auf den Plätzen darf bis 22 Uhr gespielt werden (Ausnahmen nur für Turniere gestattet). Das Licht darf nur gelöscht werden, wenn anschliessend keine Spieler mehr den Platz benützen. Die gelöschten Lampen müssen mindestens 20 Minuten auskühlen bevor sie wieder angezündet werden dürfen.
8. Haftung
8.1 Persönliche Haftung
Entstehen durch Fahrlässigkeit Schäden an der Clubanlage oder Clubmaterial, haften die schuldigen Mitglieder persönlich.
8.2 Versicherung
Für Unfälle und Schadenereignisse jeder Art auf der Tennisanlage lehnt der Club jede Haftung ab, vorbehältlich der gesetzlichen Bestimmungen. Jedes Mitglied versichert sich selbst gegen Unfall und Haftung.
9. Parkplätze und Zufahrtsstrasse
9.1 Parkplätze
Personenwagen sind auf den Parkplätzen des Schulzentrums abzustellen. Das Parkieren entlang der Itaslerstrasse ist verboten.
10. Allgemeines
10.1 Streitfragen
In Streitfragen oder bei Unklarheiten ist der Vorstand des TC Balterswil-Bichelsee zuständig. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit Ergänzungen bzw. Änderungen dieser Spielordnung vorzunehmen.
Dieses Reglement tritt ab der Saison 2014 in Kraft.
Balterswil, 07.03.2014
Die Präsidentin Der Aktuar
Cornelia Bösch Remo Beerli